Public Corporate Governance

Offenlegung

Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts sowie international und national anerkannte Standards zur Leitung und Überwachung von Unternehmen des Bundes, seiner unmittelbaren Tochterunternehmen und indirekt beherrschter Unternehmen. Ziel des Kodex ist es, die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Die BABEG hat sich zur Einhaltung der Bestimmungen durch Verankerung im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bekannt. Im Sinne der Transparenzbestimmungen des Public Corporate Governance Kodex veröffentlicht die BABEG den Jahresabschluss und den Corporate Governance Bericht.

Jahresberichte 2023

 

Bericht gemäß § 12 des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes (K-SpvG) 2023

  • Leermeldung

 

BABEG Hinweisgebersystem

Unser BABEG Hinweisgebersystem bietet allen Geschäftspartnern, Lieferanten, Mitarbeiter*innen sowie sonstigen Dritten und Stakeholdern im beruflichen Kontext einen geschützten und anonymen Kommunikationskanal für Anfragen oder Hinweise zu Compliance Fragestellungen. Diese können mutmaßliche Regelverstöße in Zusammenhang mit u.a. folgenden Themenbereichen betreffen: Datenschutz, öffentliches Auftragswesen, Arbeits- und sozialrechtliche Themenstellungen, Gleichbehandlung und Diversity, etc. 

Alle Hinweisgeber*innen werden ausdrücklich dazu ermutigt mutmaßliche Regelverstöße bzw. Fehlverhalten offen (siehe Ansprechpartner weiter unten) oder auch anonym über unser Hinweisgebersystem zu melden.

Über folgenden Link können Sie anonym Meldung erstatten.  

Ansprechpartner:
Mag. Barbara Schaper
Datenschutzbeauftragte
schaper(at)babeg.at
Tel.: +43 463 908290 28
Mobil: +43 664 2578752
 

Gender Equality Plan (GEP)

Die BABEG beschäftigt sich im Unternehmen eingehend mit dem Themenfeld „Gender und Diversität“ als Erfolgsfaktor.
Der Gender Equality Plan (GEP) ist ein Ausdruck der Informationspolitik und soll dazu beitragen, dass sich Stakeholder ein umfassendes Bild zum Thema Gleichstellung der Geschlechter in der BABEG machen können.

 

Transparenzpflicht für öffentlich finanzierte Studien, Gutachten und Umfragen 

Das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) wurde in Artikel 20 Absatz 5 um eine Veröffentlichungspflicht ergänzt. Gemäß des Artikel 20 Absatz 5 B-VG müssen alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Absatz 3 geboten ist. Eine Geheimhaltung iSd Absatz 3 ist gerechtfertigt wenn sie etwa „im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“, „zur Vorbereitung einer Entscheidung“ oder „im überwiegenden Interesse der Parteien“ liegt.

Diese Bestimmung gilt für öffentlich finanzierte Studien, Gutachten und Umfragen, die ab dem 01. Jänner 2023 in Auftrag gegeben werden. Die BABEG begrüßt diese Regelung die nicht nur die Transparenz, sondern auch die hohe wissenschaftliche Qualität von beauftragten Werken gewährleistet.

Nachstehend sind die öffentlich finanzierten Werke der BABEG im Sinne des Artikels 20 Absatz 5 B-VG angeführt: 

1. Evaluierung des 5G Playgrounds:

Auftragnehmer: Technopolis Forschungs- und Beratungsgesellschaft m.b.H.

Kosten (Brutto): EUR 14.400,00

Bedarfsträger: Amt der Kärntner Landesregierung

Art: Gutachten/Evaluierung

Auftraggeber: BABEG

Datum: Jänner 2024