Soforthilfe-Paket für Kärntner KMU

25.03.2020

Die Kärntner Landesregierung hat ein Soforthilfe-Paket angekündigt. Dieses soll über den KWF abgewickelt werden. Diese KWF-Soforthilfe richtet sich an Betriebe, die einen Überbrückungskredit aufnehmen und diesen von der Austria Wirtschaftsservice GmbH oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank im Zuge des „Coronavirus-Maßnahmenpakets“ mit einer Bundeshaftung besichern lassen.

Die Förderung beträgt maximal 10 Prozent des neu aufzunehmenden Überbrückungskredits, mindestens jedoch 1.000 Euro. Die Maximalsumme pro Unternehmen beträgt 50.000 Euro. Es ist keine separate Antragstellung beim KWF nötig. Die Antragstellung für die Bundesförderung wird vom KWF gleichzeitig als Antrag für die Kärntner Soforthilfe anerkannt. Die Soforthilfe tritt rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft.

Einen Überblick über die Corona-Maßnahmen für die Wirtschaft finden Sie hier.

25.03.2020