Härtefall-Fonds - Phase 2

13.04.2020

Um Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen im Rahmen der aktuellen COVID-19-Pandemie akut zu unterstützen, wurde als Teil des Notfall-Fonds ein Härtefall-Fonds mit einer Dotierung von derzeit € 2 Mrd. geschaffen.

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen. Die Richtlinien zur zweiten Auszahlungsphase wurde nun veröffentlicht und startet am 16.04.2020. Es können ab sofort keine Ansuchen für Phase 1 gestellt werden. 

Im Vergleich zur Phase I wurden insbesondere folgende Kriterien geändert:

  • Förderberechtigt sind nunmehr auch Unternehmen bei einer Gründung zwischen 1.1.2020 und 15.3.2020. Sie erhalten pauschal EUR 500 pro Monat.
  • Der Bezug einer Leistung aus der Pensionsversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Bezüge werden als Nebeneinkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet. 
  • Nebeneinkünfte (zB aus Vermietung und Verpachtung) sind nunmehr kein Ausschlussgrund. Das Einkommen aus Nebeneinkünften wird jedoch bei der Ermittlung des Förderzuschusses angerechnet und reduziert die Förderhöhe entsprechend.
  • Mehrfachversicherungen sind nunmehr möglich.
  • Eine Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung durch eigene Tätigkeit muss vorliegen. Das kann sowohl eine Pflichtversicherung oder nunmehr auch eine freiwillige Versicherung sein.

Der Förderzuschuss in Phase 2 beträgt bei Unternehmensgründungen und Betriebsübernahmen bis zum 31.12.2019 generell 80% des Nettoeinkommensentgangs eines Betrachtungszeitraums bzw maximal EUR 2.000,- pro Betrachtungszeitraum über maximal drei Monate (somit insgesamt EUR 6.000,-).

Die Förderungszusage in Phase 1 wird bei der Berechnung der maximalen Förderungshöhe in Phase 2 eingerechnet. Die maximale Gesamtförderungshöhe von EUR 6.000,- pro Förderwerber darf kumuliert (Auszahlungsphase 1 und 2) nicht überschritten werden.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die WKO. Mehr Informationen, insbesondere zu den Abwicklungsmodalitäten, finden Sie unter folgendem Link.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen für Auskünfte jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

13.04.2020