Härtefall-Fonds für Selbstständige
27.03.2020
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
Phase 1 - Soforthilfe (Antragstellung ab 27. März 2020 17:00 Uhr):
- Bei einem Nettoeinkommen von weniger als € 6.000,00 p.a. wird ein Zuschuss iHv € 500,00 gewährt.
- Bei einem Nettoeinkommen ab € 6.000,00 p.a. wird ein Zuschuss von € 1.000,00 gewährt.
- Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von € 500,00.
Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
- Der Zuschuss wird max. € 2.000,00 pro Monat auf max. 3 Monate betragen.
- Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die WKO. Mehr Informationen, insbesondere zu den Abwicklungsmodalitäten, finden Sie unter folgendem Link.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen für Auskünfte jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
27.03.2020